
Änderung bei der Kostenplausibilisierung für LEADER- und Regionalbudget-Anträge
Beim Antragsverfahren der beiden durch die RAG betreuten Förderprogramme
LEADER und Regionalbudget haben sich für die Antragstellenden in Bezug auf
die Kosten-Plausibilisierung leichte Änderungen ergeben:
Bisher war es nötig, schon zur Antragstellung/Einreichung des Förderantrags
drei Angebote pro Gewerk/Anschaffung einzuholen beziehungsweise eine Ausschreibung/Kostenberechnung nach DIN-Norm zu machen. Diese mussten
dem Antrag als Anlage beigefügt werden.
Neuerdings reicht für eine Kosten-Plausibilisierung lediglich ein Angebot pro
Gewerk/Anschaffung. Weitere Angebote beziehungsweise Ausschreibungen
(entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie) müssen erst im späteren
Prozessverlauf, beispielsweise nach Eingang des Bewilligungsbescheides,
aber noch vor Beauftragung/Kauf eingereicht werden.