RAG LEADER Wartburgregion

Mitgliederversammlung

Satzung der RAG
Satzung
Beitragsordnung der RAG
Beitragsordnung
Mitgliedsantrag
Mitgliedsantrag

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan und wird mindestens einmal jährlich einberufen. Dem Gremium der Mitgliederversammlung obliegen unter anderem die Aufgaben den Vereinshaushalt zu beschließen sowie den Vorstand und Gesamtvorstand zu wählen.

Mit dem Stand zum 01. Januar 2024 hat der Verein 51 Mitglieder. Die Mitglieder der RAG Wartburgregion sind Wirtschafts- und Sozialpartner, sonstige Vertreter der Zivilgesellschaft, öffentlicher Einrichtungen und Gebietskörperschaften wie Landkreis und Kommunen des Einzugsgebietes. Die Mitgliedschaft in der RAG ist grundsätzlich für alle regionalen Akteure und Institutionen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern offen.

 

Mitglied werden

Falls auch Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, finden Sie auf dieser Seite oder im Download-Bereich den Mitgliedsantrag sowie die aktuelle Satzung und Beitragsordnung.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft:
Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Mitglieder der RAG LEADER Wartburgregion e.V. werden, sofern sie bereit sind, sich für die Ziele und Aufgaben des Vereins gemäß Satzung und Regionalen Entwicklungsstrategie fördernd einzubringen.

Ordnungen » Protokolle » Antragsformulare »

Erreichen Sie uns:

(0 36 1) 600 200 38

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