RAG LEADER Wartburgregion

Gesamtvorstand

Geschäftsordnung Gesamtvorstand
Geschäftsordnung Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand ist das Entscheidungsgremium der Regionalen Aktionsgruppe. Er wird vom Vorstand aus den Reihen der Mitglieder des Vereins bestellt und wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

Der Gesamtvorstand setzt die Regionale Entwicklungsstrategie um. Bei der RAG eingereichte Projektanträge werden vom Gesamtvorstand, nach in der Entwicklungsstrategie festgeschriebenen Projektauswahlkriterien, bewertet. Zudem erarbeitet er Stellungnahmen zu den, durch Projektträger beantragten, Projekten. Die Projekt- und Förderanträge, die vom Gesamtvorstand mit mindestens einer bestimmten Punktzahl positiv votiert wurden, werden daraufhin an die Bewilligungsbehörden weitergeleitet. Bei der Bewertung von Projektanträgen wird der Gesamtvorstand von einem Beirat aus Fachpersonen beraten. Weitere Fachbehörden oder Planungsträger können bei Bedarf im Fachbeirat mitwirken oder beratend hinzugezogen werden. Der Gesamtvorstand entscheidet des Weiteren über die Vergabe des professionellen Regionalmanagements einschließlich der Führung der Geschäftsstelle durch ein geeignetes externes Büro.

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